Eltern wünschen für ihre Kinder nicht nur im häuslichen Umfeld eine Umgebung, in der sie sich bestmöglich entwickeln können. Daher besteht bei vielen Eltern eine hohe Mitwirkungsbereitschaft an der Gestaltung des Schullebens. Diese Mitwirkung der Eltern ist laut dem Bremer Schulgesetz auch ausdrücklich erwünscht.
Das Gremium, in dem die Eltern am Schulleben mitwirken können und ihre Vorstellungen einbringen können, ist der Elternbeirat. Er setzt sich aus den Klassenelternsprecher*innen zusammen und stellt die Nahtstelle zwischen Schule und Elternschaft dar.
Die zentrale Aufgabe des Elternbeirates ist die Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium, gegebenenfalls auch direkt gegenüber dem Senatsbildungsressort.
Der Elternbeirat dient aber auch dem Informationsaustausch unter den Eltern, der Diskussion von Problemen im Schulalltag wie auch von Anregungen und Vorschlägen zu einer Verbesserung des Schullebens. Er ist auch das Forum, in dem die Schulleitung den Eltern Anliegen und geplante Vorhaben vorstellen kann. Durch diesen beiderseitigen Austausch von Interessen und Ideen soll das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternschaft gestärkt und ein harmonisches Schulleben begründet werden.
Für diese Aufgaben wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte:
- Zwei gleichberechtigte Schulelternsprecher
- Zwei stellv. Schulelternsprecher, die gemeinsam die organisatorischen Aufgaben erledigen
- Elternvertreter für die Schulkonferenz
- Elternvertreter für den Ausschuss schwere Ordnungsmaßnahmen
- Delegierte für den Gesamtelternbeirat Sek. 1
Bei Bedarf sind Elternbeirat und Schulelternsprecher über die Klassenelternsprecher, -sprecherinnen oder über das Sekretariat der Schule zu erreichen.
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